Flankenschützer sollen unklare Sachverhalte durch Hausbesuche ermitteln und dadurch den Innendienst unterstützen. Die Besuche erfolgen ohne schriftliche Ankündigung und ohne Durchsuchungsbeschluss, weshalb der Zutritt verweigert werden sollte. Bei freiwilliger Gewähr des Finanzbeamten ist es rechtlich kaum möglich gegen Feststellungen vorzugehen. https://www.iww.de