Die Kosten für Ihr Sommerfest oder Ihren Betriebsausflug dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. Außerdem bleibt die Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- Die Teilnahme steht allen Arbeitnehmern offen
- Pro Jahr finden nur maximal zwei Betriebsveranstaltungen statt
- Die einzelne Betriebsveranstaltung kostet pro Arbeitnehmer einschließlich Begleitperson höchstens 110 Euro
Weitere Infos unter: steuertipps.de