Die Kosten für Ihr Sommerfest oder Ihren Betriebsausflug dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. Außerdem bleibt die Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Die Teilnahme steht allen Arbeitnehmern offen
  • Pro Jahr finden nur maximal zwei Betriebsveranstaltungen statt
  • Die einzelne Betriebsveranstaltung kostet pro Arbeitnehmer einschließlich Begleitperson höchstens 110 Euro

Weitere Infos unter: steuertipps.de