Bei einem Einzelunternehmer oder Freiberufler gehört eine Beteiligung an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche oder selbständige Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten: www.steuerberater-steve.de