Spielen Sie schon länger mit dem Gedanken den Steuerberater zu wechseln?
Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei und übernehmen alle Formalitäten mit dem Finanzamt und dem bisherigen Steuerberater, um einen schnellen und reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Doch bevor Sie sich für uns entscheiden, möchten wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen analysieren, denn jeder hat andere Erwartungen an seinen Steuerberater.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel?
Ein Kanzleiwechsel kann auch im Jahr erfolgen. Hat der bisherige Steuerberater jedoch bereits seine Tätigkeit begonnen, hat er für die geleistete Arbeit auch einen Honoraranspruch. Deshalb empfehlen wir in der Regel, die begonnenen Tätigkeiten noch vom bishrigen Steuerberater fertigstellen zu lassen.
Weitere Punkte, die für Sie wichtig sind:
- Sie sollten keine offenen Steuerberaterrechnungen beim bisherigen Steuerberater haben, da dieser ansonsten von seinem Zurückbehaltungsrecht für die Daten und Unterlagen Gebrauch machen kann.
- Die Kündigung teilen Sie dem Steuerberater am besten schriftlich mit. Gerne können wir Sie dabei mit einem Musteranschreiben unterstützen.
- Wenn es keine andere vertragliche Regelung gibt und Sie das Vertrauen in den aktuellen Steuerberater verloren haben, können Sie normalerweise ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses ist der ehemalige Steuerberater weiterhin zur Verschwiegenheit verpflicht.
- Wir arbeiten mit der Software von DATEV. Falls Ihr aktueller Steuerberater mit einer anderen Software arbeitet, prüfen wir gerne für Sie, ob und wie ein Datenübertrag möglich ist.
- Die Haftungsansprüche gegenüber dem bisherigen Steuerberater für Beratungsfehler bleiben auch nach einem Steuerberaterwechsel bestehen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.