In den letzten Jahren wurden auf vielen Häusern Fotovoltaikanlagen errichtet. Viele Mandanten haben dabei auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, um den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten beanspruchen zu können. Nunmehr stellt sich jedoch vermehrt die Frage, ob es sinnvoll ist, wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückzukehren. Weitere Infos unter: http://www.iww.de