Sie könnten gegen die pauschale Anforderung des Datenträgers in der Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. Doch außer den Ärger des Prüfers hervorzurufen, bringt Ihnen der Einspruch nichts. Im Gegenteil: Der Prüfer wird Ihnen einige plausible Gründe für Ihre Vorlagepflicht nennen und bekommt den Datenträger sowieso. Der Einspruch kann dazu führen, dass Sie der Prüfer auf dem Kicker hat. Dass sollte bei einer Prüfung jedoch unbedingt vermieden werden. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de