Anscheinsbeweis bei privater Pkw-Nutzung

In einem vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall behauptete ein Steuerpflichtiger, er habe den betrieblichen Pkw nicht für Privatfahrten genutzt. Privatfahrten seien ausschließlich mit einem zum Privatvermögen gehörenden vergleichbaren Fahrzeug durchgeführt worden. Da aber dieses Fahrzeug auch von der Ehefrau des Steuerpflichtigen genutzt wurde, bezweifelten die Richter, dass das Privatfahrzeug dem Steuerpflichtigen zur uneingeschränkten privaten Nutzung ständig zur Verfügung stand. Die aus der allgemeinen Lebenserfahrung abgeleitete Vermutung, dass ein betrieblicher Pkw auch zu privaten Zwecken genutzt wird, kann nur durch Beweismittel z. B. ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden. Da der Steuerpflichtige diesen Nachweis nicht führen konnte, muss er die Versteuerung nach der 1 %-Regelung akzeptieren.

Unseren Mandanten empfehlen wir als digitale Steuerkanzlei nicht das herkömmliche Fahrtenbuch in Papierform sondern eine digitale Version z. B. von Vimcar https://vimcar.de/. Damit sind Sie für das Finanzamt auf der sicheren Seite.