Neben Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften können auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GbR, OHG, KG) einen Investitionsabzugsbetrag für zukünftige Investitionen bilden.(§ 7g Abs. 7 EStG) Die Investitionsabzugsbeträge können sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden.