Viele Influencer betrachten ihre Tätigkeit als Hobby und deshalb auch nicht relevant für das Finanzamt. Das ist aber zu kurz gedacht.

Wenn Sie regelmäßig, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht als Influencer tätig sind, dann erzielen Sie gewerbliche Einkünfte. Übersteigt der Gewinn (Einnahmen abzgl. Ausgaben) im Jahr den jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 € (2019: 9.168 €), ist dieser auch einkommensteuerpflichtig.

Zusätzlich können neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer anfallen.

In meiner Praxis erlebe ich immer wieder Fälle, die beträchtliche Gewinne erzielen und sich bisher weder beim Finanzamt noch beim Gewerbeamt angemeldet haben.

Meine Empfehlung: gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich am besten im Vornherein kompetent beraten.