Kaum eine andere Steuer bietet so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie die Erbschaftsteuer bzw. die Schenkungsteuer. Dafür ist jedoch eine vorausschauende Planung und Beratung im Vorfeld notwendig insbesondere wegen der Vielzahl an Reformen des Erbschaftssteuerrechts und der verschiedenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie Sie die steuerlichen Freibeträge sinnvoll ausgenutzen können, da diese gerade bei entfernten Verwandten wie Geschwister oder Nichten schnell erreicht werden. Auf die Erben bzw. Beschenkten kommt dann häufig eine Steuerzahlung zu, die vorher nicht „eingeplant“ wurde. Im schlimmsten Fall muss dann Immobilienbesitz oder sonstiges Vermögen unter Druck für die Zahlung der Steuern verkauft werden. Bei frühzeitiger Planung können die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Unternehmern können wir gerade im Bereich der vorweggenommen Erbfolge Lösungen für eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte steueroptimierte Nachfolgegestaltung  anbieten.

Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen:

  • Steuerliche Gestaltung von Testamenten
  • Steuerliche Beratung zu Schenkungen und möglichen Freibeträgen
  • Steuerliche Bewertung von Grundstücken und Betriebsvermögen
  • Prüfung von Immobiliengutachten
  • Regelung der finanziellen Angelegenheiten im Erbfall
  • Testamentsvollstreckung
  • Wir unterstützen Sie auch gerne mit unser langjährigen Erfahrung bei der Erstellung der Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung.