Arbeitgeber: Viel Spaß beim Sommerfest

Die Kosten für Ihr Sommerfest oder Ihren Betriebsausflug dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. Außerdem bleibt die Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Die Teilnahme steht allen Arbeitnehmern offen
  • Pro Jahr finden nur maximal zwei Betriebsveranstaltungen statt
  • Die einzelne Betriebsveranstaltung kostet pro Arbeitnehmer einschließlich Begleitperson höchstens 110 Euro

Weitere Infos unter: steuertipps.de

Steuernews Juli 2017

aktuelle Themen im Datev Blitzlicht:

  • Welche Zulagen und Prämien sind Bestandteile des Mindestlohns
  • Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
  • Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit
  • Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen

Steuernews Juni 2017

aktuelle Themen im Datev Blitzlicht:

  • Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei
  • Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung
  • Gewerbliche Einkünfte durch Vermietung eines Arbeitszimmers an eigenen Auftraggeber
  • Günstigere Berechnung der zumutbaren Belastung
  • Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers

Steuernews Mai 2017

aktuelle Themen im Datev Blitzlicht:

  • Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
  • Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
  • Rechtswidrige Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung im Rahmen einer Hausdurchsuchung
  • Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn

Steuernews April 2017

Aktuelle Themen im Datev Blitzlicht:

  • Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
  • Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz
  • Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer